Gruppe 3: EU-weite Gesundheitsfürsorge und Sicherheit
Falls du auf einer Reise in ein anderes EU-Land krank wirst oder einen Unfall erleidest, hast du Anspruch darauf, im Urlaubsland im Krankenhaus oder beim Arzt behandelt zu werden, dies nennt sich öffentliche Gesundheitsversorgung. Die erhältst dort die gleichen Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch wenn du im Ausland studierst oder wenn sich jemand auf einer Geschäftsreise befindet. Auf der Rückseite deiner elektronischen Krankenkassenkarte ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese ist in 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Montenegro, Serbien und in der Schweiz gültig.