Gruppe 4) Tierschutzverodnung
In der EU dürfen seit 2009 keine Tierversuche mehr für Kosmetika durchgeführt werden. Seit 2013 sind in der EU auch Kosmetika verboten, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU an Tieren getestet wurden. Die EU Tierschutzrichtlinien beinhalten Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren (Kälbern, Legehennen, Schweinen und Masthühnern) und haben strenge Tierschutzauflagen für Europas Schlachthöfe eingeführt.
Beispiel Hühnerhaltung: Neu zugelassene Viehhaltungsbetriebe müssen so ausgestaltet sein, dass alle Hennen artgemäß fressen, trinken, ruhen, sandbaden sowie zur Eiablage einen gesonderten Nestbereich aufsuchen können. Die Käfige müssen eine Mindesthöhe von 2 m und eine Fläche von mindestens 2 × 1,5 m haben und mit Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein. Die nutzbare Fläche pro Henne muss mindestens 1.100 cm² betragen. Anlagen mit weniger Fläche pro Huhn werden nicht neu zugelassen.