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2.7 Vermarktungsschutz

Gruppe 7: EU-Vermarktungsnorm

Nicht zu klein, nicht zu leicht und genau richtig gefärbt muss ein Apfel sein, um in einem deutschen   Supermarkt zu landen. Erfüllt er diese Kriterien nicht, ist er nur noch für die Verarbeitung als Saft zu gebrauchen.
Die Paprika ist zu klein, der Apfel ungleichmäßig gefärbt und die Orangenschale hat einen Fleck, also kommt alles in den Müll. Viele der Lebensmittel, die auf dem Müll landen, werden schon beim Bauern aussortiert.
Grund dafür sind EU-Vermarktungsnormen, die vorschreiben wie dick eine Kartoffel, wie groß und wie gefärbt ein Apfel oder wie die Schale einer Orange aussehen soll. Grund dafür sind die Kunden selbst. Großes und gleichmäßig geformtes Gemüse verkauft sich im Supermarkt besser als kleines und krummes. So argumentieren die Händler und Politiker. Doch gäbe es nicht durchaus auch Abnehmer für „unperfekte“ Ware? Ein kleinerer Apfel kann sich z.B. besser eignen, um ihn dem Kind mit zur Schule zu geben. Und manche Kunden müssen sparen und würden gerne eine kleine Macke in Kauf nehmen, wenn sie dann dafür weniger bezahlen müssen.

Richtig/Falsch Fragen

Frage 1

Innerhalb der EU dürfen die Bauern selbst entscheiden welchen Zustand die Ware hat, die sie verkaufen wollen. So kann ein Apfel auch mal klein geraten sein, dann wird er trotzdem verkauft.

Frage 2

Die EU schreibt sehr genau vor, wie Obst und Gemüse aussehen muss, bevor es verkauft werden kann. Wenn etwas nicht der Norm entspricht, wird es weggeworfen oder zu Saft oder Tierfutter weiterverarbeitet.

Aufgabe 2) Bildet einen Satz, in dem die Vorteile der gemeinsamen Währung Euro deutlich beschrieben werden. (Wenn ihr das mit eurer Lehrkraft abgesprochen habt, schreibt ihr diesen Satz ins Etherpad  yopad.eu)

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